Tarifumstellung

Am 1. Januar 2026 tritt in der ganzen Schweiz der neue Tarif für ambulante ärztliche Leistungen in Arztpraxen und Spitälern in Kraft. Am Leistungskatalog der Krankenversicherungen ändert sich dadurch für Sie nichts, die Rechnungen werden wie bisher verschickt.

Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund der Tarifumstellung ab 1. Januar 2026 die Ansicht der Rechnungen etwas verändern wird. In der Anfangsphase kann es möglicherweise auch zu kleinen Verzögerungen in der Rechnungsabwicklung kommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die zuständige MPA von unserem Praxisteam.